Geschäftsführer- und Vorarbeiterhaftung ade.
Unsere EFFEKTive Lösung speziell für das Handwerk!
Wir sind Bekannt aus



















Warum Sie als Unternehmer der Geschäftsführerhaftung besonders viel Aufmerksamkeit widmen sollten.
Fehler passieren auch den Besten unter uns, keine Frage. Problematisch wird es immer nur dann, wenn der Gesetzgeber bestimmten Vergehen eine besondere Gewichtung zurechnet. In den schlimmsten Fällen kommt es sogar so weit, dass man als Geschäftsführer in die persönliche Haftung genommen wird.
In der Praxis lassen sich solche Fälle nicht immer vermeiden. Angefangen bei der Verletzung von lästigen Sorgfaltspflichten, Verstößen gegen die überaus komplexen Datenschutzbestimmungen oder bei Erfüllung des Tatbestands der sogenannten Insolvenzverschleppung. Schützen Sie sich und Ihr Vermögen noch heute!

Vorsicht! Auch Vorarbeiter können in die persönliche Haftung geraten.
Ein kleines Missgeschick bei der Planung einer Baustelle und es kommt zu einem Arbeitsunfall. Das Ganze ist nicht nur unangenehm, sondern kann für den verantwortlichen Vorarbeiter, der mit der Organisation beauftragt war, auch sehr teuer werden.
Sprechen Sie mit Ihrem Chef doch einmal über diese Situation und ob es sich nicht lohnen würde, für einen ausreichenden Schutz zu sorgen, bevor es zu spät ist!
Finanzieller Schutz für Ihr Unternehmen
Deckung von Schadenersatzforderungen, die von Kunden, Lieferanten oder anderen Parteien erhoben werden.
Umfassende Verteidigung
Übernahme der Kosten für rechtliche Verteidigung, einschließlich Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Gutachterhonorare.
Vermögensschadenhaftung
Schutz vor finanziellen Verlusten des Unternehmens aufgrund von Entscheidungen oder Handlungen von Vorarbeitern.
Individueller Schutz für Vorarbeiter
Absicherung gegen Haftungsansprüche aufgrund von Pflichtverletzungen oder Fehlverhalten.
Vertrauen und Glaubdwürdigkeit
Zeigen Sie Ihren Kunden und Mitarbeitern, dass Sie Verantwortung übernehmen und finanzielle Risiken minimieren.
Warum EFFEKT die richtige Entscheidung ist!
- Wo gehobelt wird, fallen auch Späne. Wir stehen auf Ihrer Seite, nicht des Versicherers!
- Empfehlung von unnötigen oder lückenhaften Produkten? Nicht mit uns!
- Schnell und Effizient. Wir halten Sie nicht von der Arbeit ab!
- Absolute Transparenz. Sie können uns jede Frage stellen!
- Unser Handwerk ist, das Handwerk zu verstehen!
Garantiert EFFEKTiver als alle Anderen!
Vorteil
Erweiterter Umfang der Versicherung
Hohes Haftungslimit
Bedingter Vorsatz (wissentliche Pflichtverletzung)
Weiter Kreis an versicherten Personen
Verlängerte Schadennachmeldefristen
EFFEKT
Ja
Ja
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Andere
Nein
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„Schnelle, unkomplizierte Abwicklungen.“

„Super schnell und reibungslos… TOP!“

„Die Transparenz und Einfachheit der Abwicklung schätzen wir sehr.“

„TOP von Anmeldung des Schadens bis zur Zahlung der Versicherung!“



Ein Geschäftsführer wurde haftbar gemacht, nachdem es zu einem schweren Arbeitsunfall in einem Unternehmen gekommen war. Es stellte sich heraus, dass die Arbeitssicherheitsvorschriften nicht ausreichend eingehalten wurden und die Mitarbeiter nicht über angemessene Sicherheitsmaßnahmen informiert waren. Der Geschäftsführer wurde für die Fahrlässigkeit verantwortlich gemacht und musste für die medizinischen Kosten und mögliche Schadensersatzzahlungen aufkommen.
Ein Vorarbeiter wurde zur Verantwortung gezogen, nachdem es zu einem schweren Arbeitsunfall gekommen war. Es stellte sich heraus, dass er es versäumt hatte, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und die Mitarbeiter über potenzielle Gefahren zu informieren. Aufgrund dieser Fahrlässigkeit wurde ein Mitarbeiter schwer verletzt, und der Vorarbeiter musste sich für den Vorfall verantworten.
Ein Geschäftsführer eines Unternehmens wurde zur Rechenschaft gezogen, da es zu einem Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen kam. Durch unzureichende Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten kam es zu einem Datenleck, bei dem sensible Informationen von Kunden öffentlich zugänglich wurden. Der Geschäftsführer wurde für den Vorfall verantwortlich gemacht, da er es versäumt hatte, angemessene Sicherheitsmaßnahmen einzuführen und die Mitarbeiter entsprechend zu schulen.
Ein Vorarbeiter wurde belangt, da er unsachgemäß mit Chemikalien umgegangen war. Durch unzureichende Kenntnisse oder Nachlässigkeit führte er zu einer gefährlichen Situation, bei der ein Mitarbeiter in Kontakt mit gefährlichen Substanzen kam und gesundheitliche Schäden erlitt. Der Vorarbeiter wurde für seine mangelhafte Handhabung der Chemikalien und seine unzureichende Schulung zur Verantwortung gezogen.
Ein Geschäftsführer wurde wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht belangt. Es stellte sich heraus, dass das Unternehmen in unzulässiger Weise Wettbewerber behindert oder Marktmanipulation betrieben hatte. Der Geschäftsführer wurde zur Verantwortung gezogen, da er die Wettbewerbsgesetze nicht ausreichend kannte oder keine angemessenen Kontrollmechanismen eingerichtet hatte, um solche Verstöße zu verhindern.
Ein Vorarbeiter wurde zur Rechenschaft gezogen, da er gegen Umweltschutzvorschriften verstoßen hatte. Durch unsachgemäße Entsorgung von Abfällen oder das Ignorieren von Umweltauflagen verursachte er eine Umweltverschmutzung. Der Vorarbeiter wurde für den Verstoß belangt und musste die Folgen seines Handelns tragen, einschließlich möglicher Geldstrafen und behördlicher Sanktionen.
Fehlende finanzielle Sorgfaltspflicht: Ein Geschäftsführer stand vor Gericht, da ihm grobe Vernachlässigung der finanziellen Sorgfaltspflicht vorgeworfen wurde. Durch die zweckwidrige Verwendung von Unternehmensgeldern für persönliche Zwecke entstand erheblicher finanzieller Schaden, der das Vertrauen der Geschäftspartner und Investoren erschütterte.
Ein Vorarbeiter war für die Planung und Überwachung eines Bauprojekts verantwortlich. Während des Bauprozesses stellte sich jedoch heraus, dass die Konstruktionspläne Fehler enthielten und nicht den geltenden Sicherheitsstandards entsprachen. Dies führte zu erheblichen Mängeln im fertigen Gebäude und zu finanziellen Verlusten für den Kunden. Der Kunde reichte eine Produkthaftungsklage ein, in der behauptet wurde, dass der Vorarbeiter seine Sorgfaltspflicht verletzt habe, indem er fehlerhafte Konstruktionspläne genehmigt und implementiert habe.



