Wir haben ein ausgeprägtes Verständnis für die Abläufe von Bauprojekten und die Interessen der beteiligten Akteure. Für unsere Mandantschaft ist es von zentraler Bedeutung, die Rechtsfolgen typischer bauspezifischer Gesetze und Verordnungen genau zu verstehen und die daraus richtigen präventiven Schritte abzuleiten.
Abschluss günstiger Regelungen mit dem Rückversicherer
Wir stellen sicher, dass im Versicherungsumfang entsprechend günstige Klauseln für Sie im Vertragswerk vereinbart sind. Hierzu gehört insbesondere die Mitversicherung von Regressverfahren der Sozialversicherungsträger bei Arbeitsunfällen, Leitungsschäden, Tätigkeitsschäden, Unterfangungs- und Unterfahrungsschäden, die Absicherung der Geschäftsführung und leitenden Angestellten bei Pflichtverletzungen, vorgezogene Rettungskosten und die Mitversicherung von Subunternehmern. Darüber hinaus erweitern wir den Umfang der Rechtsschutzklausel zur Abwehr unberechtigter Ansprüche über das sonst übliche Maß hinaus.