Neben der Gesellschaft, können Geschäftsführer und leitende Angestellte unmittelbar persönlich in Anspruch genommen werden. Unsere tägliche Beratungspraxis zeigt, wie schnell sich ein Ersatzanspruch direkt gegen den Geschäftsführer und seinen Führungsstab selbst richten kann.
In einem Umfeld sich ständig ändernder und teils widersprüchlicher Gesetze, Verordnungen und Vorschriften haben Fehlentscheidungen schnell irreparable Rechtsfolgen zur Konsequenz.
Unsere Spezialisten für betriebliches Risikomanagement stehen Ihnen zur Seite, damit Sie besser verstehen, welchen Risiken Ihr Unternehmen genau ausgesetzt ist und wie diese Risiken unter Umständen miteinander verknüpft sind. Dabei arbeiten wir aus einer ganzheitlichen Perspektive heraus und erstellen gemeinsam mit Ihnen einen ERM-Plan, der den spezifischen tagtäglichen Herausforderungen Ihres Unternehmens gerecht wird.
Um einen substanziellen Mehrwert zu generieren, wird im Rahmen des ERM-Plans das gesamte Unternehmen analysiert. Dabei untersuchen unsere Experten die Performance, die Einhaltung von Bestimmungen, materielle und immaterielle Vermögenswerte, offensichtliche und verborgene Schwachstellen sowie die risikobezogenen Abhängigkeiten und Zusammenhänge zwischen den genannten Bereichen.
Wir arbeiten mit Ihnen gemeinsam an den folgenden Zielsetzungen:
- Identifikation wesentlicher Risiken – d. h. derjenigen Risiken, die den Unternehmenswert oder die Geschäftsführer selbst bedrohen
- Verknüpfung der Risikomanagement-Strategie mit den operativen Maßnahmen (z.B. Anpassung relevanter Verträge, AGB, Subunternehmerverträge)
- Sensibilisierung der Verantwortlichen für die Risikowahrnehmung und das Risikomanagement
- Schaffung wirksamer Mechanismen zur Haftungsreduzierung und -Begrenzung