Wir haben ein ausgeprägtes Verständnis für die Abläufe von produzierenden Unternehmen und der Zuliefererindustrie. Ob Stein, Kunststoffteileherstellung, Baukomponenten oder Metall und Stahlkomponenten. Für unsere Mandantschaft ist es von zentraler Bedeutung, die Rechtsfolgen typischer produktspezifischer Gesetze und Verordnungen genau zu verstehen und die daraus richtigen, präventiven Schritte abzuleiten.
Abschluss günstiger Regelungen mit dem Rückversicherer
Produktschaden, Aus- und Einbaukosten, Prüf- und Sortierkosten, Weiterver- oder Bearbeitungsschäden. Wir kennen die Anforderungen produzierender Unternehmen und die damit verbundenen Risiken im Detail. Wir stellen sicher, dass im Versicherungsumfang entsprechend günstige Klauseln für Sie im Vertragswerk vereinbart sind. Hierzu gehört insbesondere die Mitversicherung von Regressverfahren der Sozialversicherungsträger bei einem Arbeitsunfall, Tätigkeitsschäden, Vermögensschäden und Folgeschäden, die Absicherung der Geschäftsführung bei wissentlichen Pflichtverletzungen, vorgezogene Rettungskosten und die Mitversicherung von Subunternehmern. Darüber hinaus erweitern wir den Umfang der Rechtsschutzklausel zur Abwehr unberechtigter Ansprüche über das sonst übliche Maß hinaus.