Wir haben ein ausgeprägtes Verständnis für die Abläufe der Sanitär-Heizung-Klimabranche. Für unsere Mandantschaft ist von zentraler Bedeutung, die Rechtsfolgen typischer Bau-spezifischer Gesetze und Verordnungen genau zu verstehen und die daraus richtigen präventiven Schritte abzuleiten.
Abschluss günstiger Regelungen mit dem Rückversicherer
Undichtigkeit von Fußbodenheizung und Verrohrung, Legionellen, Salmonellen, Schäden in privatem Wohnungsbau oder öffentlichen Großbaustellen, Photovoltaik, Wartungs- oder Reparaturarbeiten an Heizung, Wärmepumpen etc. Wir kennen die Branche und die damit verbundenen Risiken im Detail. Wir stellen sicher, dass im Versicherungsumfang entsprechend günstige Klauseln für Sie im Vertragswerk vereinbart sind, die nochmals deutlich über das Maß bekannter Orientierungsrahmen für die SHK-Branche hinaus gehen. Hierzu gehört insbesondere die Mitversicherung von Regressverfahren der Sozialversicherungsträger bei einem Arbeitsunfall, Tätigkeitsschäden, Nachbesserungsbegleitschäden, Mängelbeseitigungsnebenkosten und Folgeschäden, Feuchtigkeitsschäden, echte Vermögensschäden, die Absicherung der Geschäftsführung bei wissentlichen Pflichtverletzungen, vorgezogene Rettungskosten und die Mitversicherung von Subunternehmern. Darüber hinaus erweitern wir den Umfang der Rechtsschutzklausel zur Abwehr unberechtigter Ansprüche über das sonst übliche Maß hinaus.