Sanitär, Heizung & Klima

Unser Versprechen für SHK-Unternehmen

Wir haben ein ausgeprägtes Verständnis für die Abläufe der Sanitär-Heizung-Klimabranche. Für unsere Mandantschaft ist von zentraler Bedeutung, die Rechtsfolgen typischer Bau-spezifischer Gesetze und Verordnungen genau zu verstehen und die daraus richtigen präventiven Schritte abzuleiten.

Abschluss günstiger Regelungen mit dem Rückversicherer

Undichtigkeit von Fußbodenheizung und Verrohrung, Legionellen, Salmonellen, Schäden in privatem Wohnungsbau oder öffentlichen Großbaustellen, Photovoltaik, Wartungs- oder Reparaturarbeiten an Heizung, Wärmepumpen etc. Wir kennen die Branche und die damit verbundenen Risiken im Detail. Wir stellen sicher, dass im Versicherungsumfang entsprechend günstige Klauseln für Sie im Vertragswerk vereinbart sind, die nochmals deutlich über das Maß bekannter Orientierungsrahmen für die SHK-Branche hinaus gehen. Hierzu gehört insbesondere die Mitversicherung von Regressverfahren der Sozialversicherungsträger bei einem Arbeitsunfall, Tätigkeitsschäden, Nachbesserungsbegleitschäden, Mängelbeseitigungsnebenkosten und Folgeschäden, Feuchtigkeitsschäden, echte Vermögensschäden, die Absicherung der Geschäftsführung bei wissentlichen Pflichtverletzungen, vorgezogene Rettungskosten und die Mitversicherung von Subunternehmern. Darüber hinaus erweitern wir den Umfang der Rechtsschutzklausel zur Abwehr unberechtigter Ansprüche über das sonst übliche Maß hinaus.

Vereinfachte Schadensabwicklung

Für den Fall der Fälle übernimmt unsere Schadenabteilung, die u.a. mit Volljuristen besetzt ist und in Zusammenarbeit mit kooperierenden Anwaltskanzleien, sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Schadensereignis, für unsere Mandanten übernimmt. Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab. Unser Ziel dabei ist es, Sie möglichst nicht mit unnötigen Fragen zu behelligen und damit Ihre kostbaren Ressourcen zu schonen. Sie erhalten von uns im Schadensfall eine fundierte rechtliche Unterstützung, die dem Schadensereignis und dem zu erwartenden Regulierungsverlauf Rechnung trägt.

Liegt die Lösung nicht im Versicherungswesen dann begleiten wir Sie mit renommierten Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht.

Wir beantworten Ihre Fragen

Unser Workflow

Wir verstehen SHK-Unternehmen als Einheit, die mit unterschiedlichen Instrumenten gegen Ersatzansprüche Dritter abgesichert werden sollte. Es gilt durch standardisierte formular-mäßige Prozessabwicklung das Vertragsverhältnis gegenüber Auftraggebern, Nachunternehmern und Dritten bestmöglich auszugestalten. Die Absicherung mittels Versicherungslösungen ist ein Bestandteil, von vielen Maßnahmen die aufeinander abgestimmt und synchronisiert werden.

Im Detail

Wir unterstützen SHK-Unternehmen bei der Absicherung von operativen Risiken. Auf die Branche speziell abgestimmte Betriebshaftpflicht-, Vermögensschaden-, Bauwesen-, Maschinenbruch- oder Bauherrenhaftpflichtversicherung sind neben exklusiven Bürgschaftsleistungen Teil unseres Dienstleistungsangebots.

Ihr Kontakt zu uns

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