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Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erscheint für viele Unternehmer und Selbstständige zumindest auf den ersten Blick, insbesondere im Alter, als eine attraktive Option. Leider gibt es Anbieter, die mit vermeintlich vorteilhaften Berechnungen werben, die bei genauerem Hinsehen weder realistisch noch vollständig sind. Das eigentliche Problem liegt weniger in der Möglichkeit, in die GKV zurückzukehren, sondern vielmehr in den falschen Darstellungen der finanziellen Vorteile.

Problem: Irreführende Kalkulationen und falsche Versprechungen

Eine genaue Analyse solcher Berechnungsmodelle zeigt gravierende Fehler und Annahmen, die Mandanten in eine Fehlentscheidung treiben können:

  1. Unrealistische Einkommensberechnungen:

    Häufig wird der Eindruck erweckt, dass die GKV im Alter günstiger sei. Diese Berechnungen basieren jedoch auf unrealistisch niedrigen Einnahmen. In der Realität orientiert sich der GKV-Beitrag an den Gesamteinkünften, einschließlich Renten, Kapitalerträgen und Mieteinnahmen, was in den Darstellungen oft unzureichend berücksichtigt wird.

  2. Falsche Darstellung der PKV-Kosten:

    Die Beiträge der privaten Krankenversicherung (PKV) werden oft unrealistisch hoch angesetzt. Dabei wird ignoriert, dass viele Zusatzbausteine, wie spezielle Leistungen, im Alter nicht mehr benötigt werden und somit die Beiträge sinken können. Zudem sorgen Altersrückstellungen in der PKV dafür, dass die Prämien langfristig stabil bleiben.

  3. Verschweigen von GKV-Nachteilen:

    Gerade im Alter, in Zeiten, in denen die Gesundheitsversorgung wichtiger denn je ist, sind die doch unstrittig geringeren Leistungen der GKV, im Vergleich zur PKV nicht der beste Zeitpunkt eines solchen Wechsels.

GKV vor der Rente: Häufig teurer als dargestellt

Auch die Beiträge zur GKV vor Renteneintritt sind oft nicht korrekt kalkuliert. Für Unternehmer liegen diese aufgrund ihres Einkommens häufig über der Beitragsbemessungsgrenze. Diese realistische Annahme fehlt in vielen Berechnungen vollständig und verzerrt das Bild erheblich.

Warum die PKV keine Kostenfalle sein muss

Mit einer fundierten Beratung lassen sich die Beiträge in der PKV langfristig auf einem erträglichen Niveau halten. Altersrückstellungen und individuell angepasste Vertragsgestaltungen sorgen dafür, dass die Prämien im Alter planbar und stabil bleiben. Die oft verbreiteten Horrorszenarien einer „Kostenexplosion“ in der PKV entsprechen daher selten der Realität.

Fazit: Finger weg von unseriösen Berechnungen

Die Versprechen und Kalkulationen vieler Anbieter halten einer realistischen Prüfung nicht stand. Eine Entscheidung für oder gegen die Rückkehr in die GKV sollte niemals auf Basis unvollständiger oder irreführender Darstellungen getroffen werden. Eine seriöse Analyse zeigt:

  • Die GKV ist im Alter nicht automatisch günstiger – realistische Einkommensberechnungen führen häufig zu höheren Beiträgen.
  • Die PKV kann durch Altersrückstellungen und eine angepasste Vertragsgestaltung stabil und bezahlbar bleiben.
  • Irreführende Rechnungen, welche zugunsten des beworbenen Geschäftsmodells verfälscht dargestellt werden, bieten keine Grundlage für eine tragfähige Entscheidung.

Unsere Empfehlung: Fundierte Beratung für eine sichere Entscheidung

Wir helfen Ihnen gemeinsam mit unseren Partnern der Wengenstein Rechtsanwälte – Steuerberater, Ihre individuelle Situation realistisch und umfassend zu analysieren. Unser Ziel ist es, Sie vor falschen Entscheidungen und unnötigen Kosten zu bewahren.

Haben Sie Fragen oder wünschen eine Beratung? Kontaktieren Sie uns – wir stehen Ihnen zur Seite.

Lesedauer: 2 Minuten

Die Krankentagegeldversicherung ist für viele Selbstständige und Geschäftsführer eine wichtige Komponente bei der Absicherung der Arbeitskraft. Welche Stolperfallen zu beachten sind, möchten wir in diesem Beitrag skizzieren.

Private Krankenversicherung

Weit verbreitet ist die private Krankenversicherung bei Selbstständigen. Das ist nicht überraschend, nachdem die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten Jahren massiv angestiegen sind. So zahlt ein gesetzlich freiwillig Versicherter 2022 inzwischen einen Höchstbetrag von monatlich 911,87 EUR bei einem Gesamteinkommen ab 58.050 EUR (inkl. Pflegeversicherung und Krankentagegeld). Die Tendenz ist aufgrund stetig steigender Beitragsbemessungsgrenzen ebenfalls ansteigend. Zum Gesamteinkommen gehören nahezu alle Einkünfte, insb. auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Grund genug für viele Unternehmer sich für eine private Absicherung zu entscheiden.

Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung ist oftmals ein Bestandteil der privaten Krankenversicherung und leistet pro Tag Verdienstausfall ein Tagegeld in vertraglich festgelegter Höhe. Zu den Verdienstausfalltagen zählen auch Samstage, Sonntage und Feiertage. Viele Tarife dynamisieren das Tagegeld ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten durch eine jährliche Erhöhung der Tagegeldsätze oder geben dem Versicherten ein Recht auf Anpassung, wenn sich sein Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit erhöht hat. Manche Tarife verzichten in Abänderung von bei bestehender Krankheitskosten-Vollversicherung auf Wartezeiten oder auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers. Andere Tarife sehen feste Vertragslaufzeiten von bis zu 60 Monaten vor. Auch der Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung vor Vertragsschluss ist eine häufig angebotene Variante, die allerdings zulasten niedriger Prämien geht.

Karenzfristen

Weite Verbreitung finden Krankentagegeldtarife mit einer Karenzfrist der bekannten Sechs-Wochen-Frist d.h. von 42 Tagen, welche sich an der Entgeltfortzahlung bei Angestellten orientiert. Dies stellt bei Ausschreibungen in der privaten Krankentagegeldversicherung für private Versicherte regelmäßig ein sinnvolles Mittelmaß an Preis/Leistung dar.

Geschäftsführervertrag und private Krankentagegeldversicherung

Ein Geschäftsführeranstellungsvertrag bzw. ein Geschäftsführervertrag ist ein Dienstvertrag im Sinne von § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Er ist die finanzielle Grundlage für die Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer. Damit bildet er die notwendige Ergänzung zu der Berufung zum GmbH-Geschäftsführer. Problematisch werden Konstellationen, in denen privat versicherte Entgeltfortzahlungen für die Dauer von drei-, sechs Monaten oder einem Jahr vereinbart haben und die Karenzfristen der privaten Krankenversicherung innerhalb dieses Zeitraums ablaufen.

Private Krankenversicherer können im Rahmen vertraglicher Obliegenheiten zum Zweck der Leistungsregulierung zweckdienliche Auskünfte beim Versicherten oder behandelten Ärzten einholen. Somit gelangt der Versicherer typischerweise auch an den Gesellschafter- und/oder Geschäftsführervertrag.

Anspruchsgrundlage

Die Krankentagegeldversicherung ist eine Verdienstausfallversicherung. Sie dient dem Zweck, bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit den Einkommensausfall zu decken. Solange der Versicherte weiterhin Entgeltfortzahlung oder ggf. weitere Einnahmen erhält, besteht oftmals kein Anspruch auf das Krankentagegeld.

Unsere Lösung:

Das Kollegium aus den Abteilungen Versicherungsrecht,  Corporate Solutions und Vorsorgemanagement bewertet die Arbeitskraftabsicherung von Selbstständigen und Geschäftsführern aus einer interdisziplinären unternehmerischen und versicherungsrechtlichen Perspektive.

Rahmenbedingungen wie z.B. die Höhe des Absicherungsbedarfs, die Rechtsform des Unternehmens, die Verfügbarkeit sonstiger dauerhafter Einkünfte (z.B. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung [Achtung! Auch Vermietungseinnahmen aus der Vermietung von Immobilien an das Unternehmen selbst]) und auch Regelungen im Gesellschafter- und/oder Geschäftsführervertrag spielen eine entscheidende Rolle.

Unsere Experten stellen sicher, dass ein rechtssicherer, vertretbarer Versicherungsschutz hergestellt wird, der den Anforderungen an die konkreten Mandatsumstände des Einzelfalls bestmöglich Rechnung trägt. Ggf. können Gestaltungen in Anspruch genommen werden, um die Kosten für Verdienstausfälle, statt privat aus bereits versteuertem Einkommen, als Betriebsausgabe des Unternehmens steuerlich geltend zu machen.

 

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