Wer ein Bauprojekt plant, weiß: Neben der richtigen Planung und Umsetzung ist es ebenso wichtig, sich auch über den optimalen Versicherungsschutz Gedanken zu machen. Unterschiedliche Versicherungen bieten Schutz in spezifischen Bereichen – von der Betriebshaftpflicht über die Feuerrohbauversicherung bis hin zur Bauleistungs- und Berufshaftpflicht. Im Folgenden stellen wir die gängigen Versicherungsmodelle vor, erläutern ihre Funktionen und zeigen, wo Überschneidungen bestehen.
Betriebshaftpflichtversicherung – Schutz für das Unternehmen
Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert Bauunternehmen ab, indem sie Schäden Dritter abdeckt, die durch schuldhaftes Verhalten entstehen. Neben den vertretungsberechtigten Personen und den fest angestellten Mitarbeitern kann – bei entsprechender Ausgestaltung – auch die Mitversicherung von Subunternehmen erfolgen. Wichtig zu wissen: Eigene Bauleistungen sind hier nicht versichert, sondern der Fokus liegt auf Schadensfällen, bei denen dem Verursacher ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
Bauherrenhaftpflichtversicherung – Verantwortung des Bauherrn
Beim Hausbau trägt der Bauherr automatisch eine umfassende Haftung. Diese Haftung umfasst auch Unfälle und Schäden, die selbst dann entstehen können, wenn der Bauherr nicht direkt vor Ort aktiv ist. Schäden, etwa auf Nachbargrundstücken, durch Dritte ausgeführte Arbeiten oder Verletzungen infolge mangelnder Verkehrssicherung, können zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung hilft dabei, dieses Risiko abzufedern – und in manchen Privathaftpflichtversicherungen sogar beitragsfrei enthalten.
Feuerrohbauversicherung – Schutz schon vor der Fertigstellung
Wird eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, ist in der Regel auch der Rohbau bis zur Bezugsfertigkeit gegen Feuerschäden abgesichert. Die Feuerrohbauversicherung greift dabei bereits ab Baubeginn und endet, sobald das Bauwerk bezugsfertig ist – meist nach sechs bis zwölf Monaten. Zwar schützt diese Versicherung nur vor der Gefahr Feuer, doch sie sorgt dafür, dass in der kritischen Bauphase kein Versicherungsschutz für Schäden entsteht.
Bauleistungsversicherung – Absicherung während der Bauphase
Unvorhergesehene Schäden am Bauwerk während der Errichtung können hohe Kosten verursachen. Hier kommt die Bauleistungsversicherung ins Spiel. Sie deckt Schäden an den versicherten Bauleistungen ab – sowohl für den Bauunternehmer als auch für den Auftraggeber. Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel mit Baubeginn und endet mit der Abnahme der erstellten Leistung. Da nach Fertigstellung meist andere Versicherungen, wie die Gebäudeversicherung, in Kraft treten, empfiehlt es sich, eventuelle Nachhaftungszeiträume gesondert abzusichern.
Berufshaftpflichtversicherung – Schutz für Architekten und Planer
Auch Architekten, Ingenieure und Planer sollten nicht auf eine entsprechende Absicherung verzichten. Ihre Berufshaftpflichtversicherung greift bei Planungsfehlern oder Mängeln in der Bauüberwachung und schützt so vor finanziellen Risiken. Wird ein externer Architekt oder ein spezialisiertes Planungsbüro beauftragt, kann im Schadensfall eine gesamtschuldnerische Haftung mit anderen Beteiligten eintreten – was die Schadensquote für den Bauherrn weiter entlastet.
Bei Bauvorhaben sollten alle Beteiligten – vom Generalbauunternehmer bis zum privaten Bauherrn – genau wissen, welche Versicherungen relevant sind und wo sich die Verantwortlichkeiten überschneiden. Eine frühzeitige Beratung durch einen Experten kann helfen, Deckungslücken zu vermeiden und im Schadensfall optimal abgesichert zu sein. So bleibt das Bauprojekt nicht nur bautechnisch, sondern auch finanziell auf der sicheren Seite.
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